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   BPatG, 28.10.1997 - 33 W (pat) 54/96   

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BPatG, 28.10.1997 - 33 W (pat) 54/96 (https://dejure.org/1997,14377)
BPatG, Entscheidung vom 28.10.1997 - 33 W (pat) 54/96 (https://dejure.org/1997,14377)
BPatG, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - 33 W (pat) 54/96 (https://dejure.org/1997,14377)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1998, 397
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 03.08.1984 - 25 W (pat) 51/81
    Auszug aus BPatG, 28.10.1997 - 33 W (pat) 54/96
    Das Kennzeichen eines Handelsunternehmens, insbesondere eines Versandhauses, ist als Marke i. S. d. § 3 Abs. 1 MarkenG , insbesondere als Händlermarke, auch nach dem neuen Markenrecht nicht für Hilfsdienstleistungen eintragbar (Fortführung von BPatG GRUR 1985, 50 ff. - Lodenfrey; im Anschluß an BPatG Beschluß vom 8. September 1997 - 30 W (pat) 85/91).
  • BPatG, 13.02.2007 - 33 W (pat) 331/01

    Dienstleistungsverzeichnis für Einzelhandelsdienstleistungen

    In den Gründen ist unter Hinweis auf die Entscheidung BPatG GRUR 1998, 397 - SUMMIT ausgeführt, dass der Betrieb von Tankstellenshops und der Betrieb von Verkaufsautomaten keine selbstständigen Dienstleistungen darstellten, da sie ausschließlich dem Zweck des Verkaufs von Waren dienten.
  • BPatG, 27.06.2000 - 27 W (pat) 59/00
    Es gilt ferner auch für die Dienstleistung "Verkauf von Computern....", sofern man diese Angabe nicht ohnehin als unzulässig wertet, weil es sich dabei wohl lediglich um eine unselbständige Hilfsdienstleistung handelt (vgl zB BPatG GRUR 98, 397 "SUMMIT").
  • BPatG, 13.02.2007 - 33 W (pat) 337/01
    In den Gründen ist unter Hinweis auf die Entscheidung BPatG GRUR 1998, 397 - SUMMIT ausgeführt, dass der Betrieb von Tankstellenshops und der Betrieb von Verkaufsautomaten keine selbstständigen Dienstleistungen darstellten, da sie ausschließlich dem Zweck des Verkaufs von Waren dienten.
  • BPatG, 28.01.2003 - 27 W (pat) 29/02
    Soweit die Widersprechende geltend macht, dass die ältere Marke in der jüngeren Marke vollständig enthalten sei, verkennt sie, dass nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr grundsätzlich unabhängig vom Prioritätsalter der sich gegenüberstehenden Zeichen allein auf ihren Gesamteindruck abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 1998, 397, 390 Tz. 23 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 233 f. - RAUSCH/ ELFI RAUCH).
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